Persönliche Betreuung Direkter Kontakt zur Fachanwältin
Wer bin ich
Arbeitsrechtliche Vertretung mit Fingerspitzengefühl und Durchsetzungsstärke
Wofür ich stehe
Arbeitsrecht ist für mich kein Lagerrecht. Moderne Arbeitswelt funktioniert nicht mit Arbeitgeber gegen Arbeitnehmer oder Betriebsrat gegen HR, sondern mit klaren Rollen und gegenseitigem Respekt. Rechtliche Gestaltungsspielräume sollen genutzt werden, ohne die Zusammenarbeit zu beschädigen. Wirtschaftliches Wachstum und der Schutz der Beschäftigten schließen sich nicht aus. Voraussetzung ist ein sachlicher, lösungsorientierter Umgang.
Ihr Fall bleibt in einer Hand, von der ersten Einschätzung bis zum Abschluss.
Was Sie mir bitte vorab zusenden
Unser erster Termin
Hilfreiche Unterlagen – wenn vorhanden
- Kontaktdaten (Email, Telefon, Anschrift)
- Arbeitsvertrag
- Betreffendes Dokument (z.B. Kündigung, Aufhebungsvertrag, Zeugnis)
- Aktuelle Lohnabrechnung
- Rechtsschutz-Versicherungsnummer / Rechtsschutz-Schadensnummer
Bitte um Beachtung
- Meine Kanzlei führt die elektronische Mandantenakte. Bitte senden Sie mir deshalb sämtliche Dokumente als Scan!
- Umfangreiche Dokumente (z.B. längere Arbeitsverträge, Aufhebungsverträge, gesammelte Lohnabrechnungen) bitte als ein pdf senden, nicht als einzelne Seiten!
- Vielen Dank für die Beachtung!
arbeitsrecht in Wiesbaden
Themen, die mir
wichtig sind
Betriebliches Eingliederungsmanagement und mentale Gesundheit
Krankheitsbedingte Ausfälle sind
ein echter Wirtschaftsfaktor. Ein professionelles BEM mit rechtssicheren Einladungen, aktuellen
Mustern und klaren Abläufen stärkt die Mitarbeiterbindung und sichert zugleich Arbeitgeberrechte.
Digitalisierung und Beschäftigtendatenschutz
Der spezielle Beschäftigtendatenschutz ist bis heute nicht gesetzlich umgesetzt. Trotzdem nutzen Unternehmen neue Software und HR Systeme. Hier braucht es Betriebsräte, die Überwachungsdruck begrenzen, und Arbeitgeber, die ihre
datenschutzrechtliche Verantwortung wahrnehmen. Ich unterstütze beide Seiten dabei, die
Mitbestimmung auf das rechtlich Gebotene zu konzentrieren und Projekte nicht zu blockieren.
Trennung und Kündigungsschutz
Bei Erhalt einer Kündigung ist schnelles Handeln gefragt. Es gilt die 3-Wochen-Frist des §4 S.1 KSchG.
Wenn Sie nicht fristgerecht Kündigungsschutzklage einreichen hat das zur Folge, dass eine an sich unberechtigte Kündigung wirksam wird. Vereinbaren Sie deshalb schnell einen Termin, um Ihr Anliegen zu besprechen und Ihre Rechte zu wahren!
Kontakt aufnehmen
Kanzlei für Arbeitsrecht
Barbara Dittmann, LL.M (University of Exeter), Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht
Adresse
65193 Wiesbaden
Kontakt
Email: info@arbeitsrecht-dittmann.de
Telefon: 0611 9500 77 80
Telefax: 0611 950 77 81